EU und EWR
Führerscheine aus der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bleiben in der Regel gültig. Ein Umtausch ist meist erst bei Ablauf nötig und oft freiwillig.
Klarer Leitfaden
EU, EWR und Drittstaaten einfach erklärt
Sie sind nach Deutschland gezogen und möchten mit Ihrem ausländischen Führerschein weiterfahren? Hier erfahren Sie verständlich, wer umschreiben muss, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie brauchen. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.
Das hängt vor allem davon ab, aus welchem Land Ihr Führerschein stammt. Grob gesagt gibt es zwei Gruppen: Führerscheine aus der EU und dem EWR auf der einen Seite, und Führerscheine aus allen anderen Ländern, den sogenannten Drittstaaten, auf der anderen Seite.
Für die EU und den EWR gelten einfache Regeln. Für Drittstaaten gibt es eine wichtige Frist und je nach Herkunftsland zusätzliche Voraussetzungen. Die genauen Anforderungen legt immer Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde fest. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation richtig einzuordnen.
Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte (Stand 2026). Die verbindliche Entscheidung trifft Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Führerscheine aus der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bleiben in der Regel gültig. Ein Umtausch ist meist erst bei Ablauf nötig und oft freiwillig.
Mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Land dürfen Sie in der Regel nur sechs Monate nach Begründung Ihres Wohnsitzes fahren. Danach ist die Umschreibung Pflicht.
Stammt Ihr Führerschein aus einem Land der Anlage 11 zur FeV, können Sie ihn oft ganz oder teilweise ohne Prüfung umschreiben lassen.
Ist Ihr Land nicht auf der Liste, ist in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung nötig. Bei Listenstaaten entfällt sie ganz oder teilweise.
Üblich sind der Original-Führerschein, Ausweis oder Meldebescheinigung, ein biometrisches Passbild und ein Sehtest. Bei Drittstaaten oft eine Übersetzung.
Die reine Umschreibungsgebühr bei der Behörde liegt meist bei etwa 36 bis 45 Euro. Sehtest, Übersetzung oder Prüfung kommen je nach Fall hinzu.
Kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU und des EWR, ist Ihr Führerschein in Deutschland in der Regel nur sechs Monate lang gültig. Diese Frist beginnt nicht mit Ihrer Einreise, sondern mit der Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes, in der Praxis meist mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Wichtig: Wer nach Ablauf der Frist ohne gültige deutsche Fahrerlaubnis weiterfährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat. Deshalb lohnt es sich, die Umschreibung früh genug zu starten. Wir helfen Ihnen, rechtzeitig alle Schritte vorzubereiten.
Deutschland hat mit vielen Ländern Vereinbarungen getroffen. Diese sind in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt. Stammt Ihr Führerschein aus einem dieser Länder, können Sie ihn oft ohne Prüfung oder nur mit einer Teilprüfung umschreiben lassen.
Seit dem 18. August 2026 wurden auch die Ukraine und Montenegro in die Liste aufgenommen. Führerscheine aus diesen Ländern können seitdem ohne theoretische und praktische Prüfung umgeschrieben werden. Bei einigen Ländern hängt es zusätzlich vom Bundesstaat oder der Region ab, zum Beispiel bei den USA.
Ob Ihr Land auf der Liste steht und welche Prüfungsteile für Sie gelten, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen, bevor Sie zur Behörde gehen.
Die genaue Liste kann je nach Behörde und Herkunftsland leicht abweichen. In den meisten Fällen benötigen Sie jedoch:
Wir sagen Ihnen vorab genau, welche Unterlagen in Ihrem Fall wahrscheinlich gebraucht werden, damit Sie keinen Termin umsonst machen.
Der Weg von der ausländischen zur deutschen Fahrerlaubnis wirkt oft kompliziert, besonders mit Behörden, Fristen und unterschiedlichen Regeln je nach Land. Genau hier unterstützen wir Sie. Wir ordnen Ihre Situation ein, erklären Ihnen in einfacher Sprache die nächsten Schritte und helfen Ihnen, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen.
So gehen Sie gut vorbereitet zur Fahrerlaubnisbehörde und verlieren keine Zeit mit unnötigen Umwegen. Schreiben Sie uns kurz, aus welchem Land Ihr Führerschein stammt, und wir sagen Ihnen, was auf Sie zukommt.
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Mehr zu unserer Unterstützung finden Sie auch auf unserer Seite Führerschein erwerben.
In der Regel nicht. Führerscheine aus der EU und dem EWR bleiben nach dem Umzug nach Deutschland meist gültig. Ein Umtausch ist oft erst bei Ablauf nötig und in vielen Fällen freiwillig.
In der Regel sechs Monate ab der Begründung Ihres Wohnsitzes in Deutschland. Danach müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen, sonst fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das hängt vom Herkunftsland ab. Bei Ländern der Anlage 11 entfällt die Prüfung oft ganz oder teilweise. Bei anderen Drittstaaten ist in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung nötig.
Die reine Gebühr bei der Behörde liegt meist bei etwa 36 bis 45 Euro. Dazu können Kosten für Sehtest, Übersetzung oder eine Prüfung kommen, je nach Ihrer Situation.
Ja. Wir ordnen Ihren Fall ein, erklären Ihnen die Schritte und helfen Ihnen, die richtigen Unterlagen vorzubereiten. Schreiben Sie uns einfach, aus welchem Land Ihr Führerschein stammt.
Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und die richtigen Schritte vorzubereiten.